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Ersatzwohnung nach Leitungswasserschaden: Was Sie über den Versicherungsschutz wissen müssen

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Ein Leitungswasserschaden in der eigenen Wohnung kann schnell zur Belastung werden: Neben dem entstandenen Sachschaden müssen Sie oft Ihre Wohnung verlassen und auf eine Ersatzwohnung ausweichen. Viele Mandanten fragen uns, ob und in welchem Umfang die Haushaltsversicherung die dafür entstehenden Mehrkosten übernimmt. Die aktuelle Rechtsprechung bringt mehr Klarheit, zeigt aber auch die Grenzen des Versicherungsschutzes auf.

1Das Problem: Kosten für die Ersatzwohnung – wann besteht Versicherungsschutz?

Nach einem Wasserschaden hoffen viele darauf, dass die Haushaltsversicherung alle anfallenden Kosten übernimmt – so auch für eine notwendige Ersatzwohnung. Nicht selten kommt es jedoch zur Ablehnung durch die Versicherung, weil bestimmte Fristen überschritten wurden oder der Schaden nicht direkt durch das versicherte Ereignis entstanden sei.

Im aktuellen Urteil musste sich der Oberste Gerichtshof (7Ob175/25y) mit genau dieser Frage befassen: Die Kläger mussten nach einem Leitungswasserschaden aus ihrer Wohnung ausziehen und forderten die Kosten für eine Ersatzwohnung ein. Die Versicherung verweigerte die Übernahme mit Verweis auf eine zeitliche Begrenzung und die Definition des Schadenereignisses im Vertrag.

2Der Haken: Fristen und Definition des Schadenereignisses

Laut den Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH 2007) sind Mehrkosten für eine Ersatzwohnung grundsätzlich gedeckt – allerdings nur, wenn sie sich auf einen entschädigungspflichtigen Schaden beziehen und innerhalb von 12 Monaten ab dem Schadenereignis entstehen.

Entscheidend ist hier die Definition des Schadenereignisses: Nicht alle Folgeschäden (wie etwa Schimmelbildung lange nach dem Wasseraustritt) zählen als eigenständige Schadensfälle. Im Urteilsfall hat das Berufungsgericht klargestellt, dass die Kosten für eine Ersatzwohnung, die erst nach Ablauf der 12-Monats-Frist anfallen, nicht mehr gedeckt sind. Als Beginn der Frist gilt der Zeitpunkt, zu dem der unmittelbare Wasserschaden festgestellt wurde – und nicht erst das Auftreten von Folgeschäden wie Schimmel.

3Die Lösung: Was Sie jetzt tun können

Hatten Sie einen Leitungswasserschaden? Dann gilt es, möglichst rasch aktiv zu werden: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und behalten Sie alle Fristen im Blick. Alle Kosten für Ersatzwohnungen und notwendige Umzüge sollten Sie dokumentieren und rechtzeitig einreichen. Beachten Sie, dass eine Deckung für Folgeschäden nicht automatisch gegeben ist, insbesondere wenn die Frist von 12 Monaten nach dem Schadenereignis überschritten ist.

Im Zweifel kann eine rechtliche Einschätzung durch einen spezialisierten Anwalt helfen, Ihre Ansprüche richtig zu bewerten und Fristen nicht zu versäumen.

4Tipp: Lassen Sie Ihre Versicherungsbedingungen prüfen

Versicherungsverträge enthalten oft komplexe Klauseln und Fristen, die im Ernstfall entscheidend sind – und die viele Konsumenten erst bemerken, wenn es bereits zu spät ist. Lassen Sie Ihre Versicherungspolizze im Zweifelsfall von Experten prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Haushaltsversicherung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Vereinbaren Sie eine rechtliche Erstberatung bei munar.at. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu sichern.