TR

Arzthaftung

1Arzthaftung - Behandlungsfehler - Aufklärungsfehler

Medizinische Behandlungsfehler können schwerwiegende gesundheitliche, persönliche und wirtschaftliche Folgen haben. Betroffene stehen häufig vor der Frage, ob ein ärztlicher Fehler vorliegt und welche rechtlichen Schritte möglich sind.
Als Rechtsanwalt im Bereich Arzthaftung vertrete ich Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzengeld.

Ich berate und vertrete Mandanten in Wien und österreichweit – außergerichtlich sowie vor Gericht.

2Wann liegt Arzthaftung vor?

Behandlungsfehler und ärztliche Haftung

Arzthaftung liegt vor, wenn ein medizinischer Eingriff nicht dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht und dadurch ein Schaden verursacht wird. Neben klassischen Behandlungsfehlern kommen auch Organisations- und Aufklärungsfehler in Betracht.

Typische Haftungsfälle sind unter anderem:

  • fehlerhafte Diagnosen oder verspätete Befunderhebung
  • Behandlungsfehler bei Operationen oder Therapien
  • mangelnde oder verspätete ärztliche Aufklärung
  • Medikations- oder Dosierungsfehler
  • Fehler in der Nachbehandlung oder Dokumentation

Ob ein haftungsrelevanter Fehler vorliegt, ist stets anhand des Einzelfalls zu prüfen.

3Ihre Ansprüche als Patient

Schadenersatz und Schmerzengeld

Patienten können bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers Anspruch auf Schadenersatz haben. Dazu zählen insbesondere:

  • Schmerzengeld
  • Ersatz von Heilungs- und Pflegekosten
  • Verdienstentgang
  • Kosten für zukünftige Behandlungen
  • Ersatz immaterieller Schäden

Die Höhe des Schmerzengeldes richtet sich nach Art, Dauer und Intensität der erlittenen Beeinträchtigung.

4Beweise sichern

Beweisführung im Arzthaftungsrecht

Eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen setzt eine sorgfältige Beweissicherung voraus. Ich unterstütze Sie insbesondere bei:

  • der Anforderung und Prüfung der vollständigen Krankengeschichte
  • der Sicherung medizinischer Unterlagen und Befunde
  • der Vorbereitung medizinischer Sachverständigengutachten
  • der rechtlichen Bewertung der Beweislage

Gerade im Arzthaftungsrecht ist eine strukturierte Vorgehensweise entscheidend.

5Verjährung

Verjährungsfristen im Arzthaftungsrecht

Ansprüche aus Arzthaftung unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Zusätzlich bestehen absolute Höchstfristen.

Eine rechtzeitige rechtliche Prüfung ist entscheidend, um den Verlust von Ansprüchen zu vermeiden.

6Wie wird das Schmerzensgeld berechnet?

Die Berechnung des Schmerzensgeldes basiert auf verschiedenen Faktoren wie der Art und Schwere der erlittenen Verletzungen, dem Ausmaß des Leidens und den langfristigen Auswirkungen auf das Leben des Patienten.

7Meine Leistungen

Rechtliche Vertretung bei Arzthaftungsfällen

Ich vertrete Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Verhandlungen mit Ärzten, Krankenanstalten und Versicherungen
  • gerichtliche Durchsetzung von Schmerzengeld und Schadenersatz
  • rechtliche Begleitung bei Sachverständigenverfahren
  • Prüfung von Vergleichsangeboten

Mein Ziel ist eine konsequente und sachliche Durchsetzung Ihrer Rechte.

8Ihre Vorteile

Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

  • realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • strukturierte Beweis- und Verfahrensführung
  • Wahrung aller Fristen
  • professionelle Kommunikation mit Gegenseite und Gerichten
  • Entlastung in einer belastenden Situation

Als Rechtsanwalt vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen.

9Beratung

Beratung zur Arzthaftung

Ob nach einer Operation, einer Fehldiagnose oder mangelhaften Aufklärung: Lassen Sie Ihren Fall frühzeitig rechtlich prüfen. Eine fundierte Beratung schafft Klarheit über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Kontaktieren Sie mich für eine rechtliche Beratung im Bereich Arzthaftung in Österreich.
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Behandlungsfehlern.