Nach einer Operation ist die Hoffnung auf Genesung groß. Doch was, wenn Komplikationen auftreten, die weit über das übliche Operationsrisiko hinausgehen? Wenn Schmerzen bleiben, die Heilung ausbleibt und Ärzte oder Pflegepersonal plötzlich ausweichend reagieren, fühlen sich viele Patientinnen und Patienten wie vor einer Mauer des Schweigens.
Gerade in Österreich ist die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Behandlungsfehler anspruchsvoll: Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast für den Fehler, den Schaden und die Kausalität. Die gute Nachricht: Das österreichische Recht bietet wirksame Instrumente, um Beweise zu sichern und Schmerzengeld sowie Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie strukturiert und professionell vorgehen.
1Wann liegt in Österreich ein Behandlungsfehler vor?
Ein Behandlungsfehler (oft auch „Kunstfehler“ genannt) liegt vor, wenn die ärztliche Behandlung vom anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft abweicht. Maßstab ist nicht das subjektive Empfinden im Nachhinein, sondern objektiv überprüfbare medizinische Standards.
Wichtig zu wissen: Ärztinnen, Ärzte und Krankenanstalten sind zur lückenlosen Dokumentation verpflichtet. Wenn im Gespräch ausgewichen oder beschwichtigt wird, kann das ein Hinweis sein, dass Zeit gewonnen werden soll. Für Betroffene gilt daher: Handeln Sie frühzeitig, solange Unterlagen, Erinnerungen und Zeugen noch gut verfügbar sind.
2Schritt 1: Einsicht in die Krankengeschichte – Ihr fundamentales Patientenrecht
Das Recht auf Einsicht in die medizinische Dokumentation ist in Österreich gesetzlich abgesichert – unter anderem im Ärztegesetz (insbesondere zur Dokumentation) sowie in Regelungen rund um Krankenanstalten (z. B. KAKuG und Landesgesetze) und der Patientencharta.
Ihr Anspruch
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf vollständige Einsicht in Ihre Krankengeschichte und auf Ausfolgung von Kopien. Dazu gehören typischerweise:
- OP-Berichte und OP-Protokolle
Anästhesieprotokolle
Befunde und Arztbriefe
Röntgen-/CT-/MRT-Bilder
Pflege- und Verlaufsdokumentation
Warum das entscheidend ist
Die Dokumentation ist das Herzstück jedes Arzthaftungsfalls. Häufig finden sich dort erste Hinweise auf kritische Punkte – etwa fehlende oder widersprüchliche Aufklärungsvermerke, Unklarheiten im OP-Verlauf oder Abweichungen vom Standard.
Praxistipp: Fordern Sie die Unterlagen schriftlich an. Eine Begründung ist in der Regel nicht erforderlich. Bewahren Sie Kopien Ihrer Anfrage und der Antwort sorgfältig auf.
3Schritt 2: Gedächtnisprotokoll – die Zeit arbeitet gegen Sie
Arzthaftungsfälle ziehen sich oft über längere Zeit. Umso wichtiger ist es, Erinnerungen früh zu sichern. Erstellen Sie zeitnah ein Gedächtnisprotokoll – am besten noch während des stationären Aufenthalts oder unmittelbar danach.
Notieren Sie insbesondere:
- Welche Gespräche fanden wann statt – und mit wem?
Welche Risiken wurden angesprochen (und welche nicht)?
Wurden Behandlungsalternativen oder Zweitmeinungen thematisiert?
Gab es Zeugen (z. B. Angehörige bei Visiten oder Aufklärungsgesprächen)?
Wichtiger Punkt: Ein Aufklärungsfehler kann auch dann zur Haftung führen, wenn die Operation technisch korrekt durchgeführt wurde – weil die Entscheidung zur Behandlung auf unvollständiger oder unklarer Information beruhte.
4Schritt 3: Schmerzengeld dokumentieren – Tagessätze zählen
In Österreich wird das Schmerzengeld häufig anhand von Tagessätzen bemessen. Üblicherweise wird zwischen leichten, mittleren und schweren Schmerzen unterschieden. Als grobe Orientierung werden in der Praxis häufig folgende Größenordnungen herangezogen:
- Leichte Schmerzen: ca. 150 € pro Tag
Mittlere Schmerzen: ca. 250 € pro Tag
Schwere Schmerzen: ca. 350 € pro Tag
Damit diese Einordnung nachvollziehbar ist, empfehlen wir ein Schmerztagebuch. Halten Sie täglich fest:
- Schmerzintensität und Dauer
Einschränkungen im Alltag (z. B. Haushalt, Mobilität, Arbeit)
Medikamente und Nebenwirkungen
Schlafprobleme und psychische Belastungen
Diese Dokumentation ist oft die Basis für medizinische Sachverständige und eine realistische Berechnung Ihrer Ansprüche – nicht nur beim Schmerzengeld, sondern auch bei Folgekosten (z. B. Pflege, Therapie, Verdienstentgang).
5Beweislast & Beweiserleichterungen bei groben Fehlern
Grundsätzlich müssen Patientinnen und Patienten den Behandlungsfehler, den Schaden und den Zusammenhang beweisen. In der Praxis gibt es aber Beweiserleichterungen, insbesondere wenn ein Fehler feststeht, der die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts deutlich erhöht. Dann kann sich der Streit häufig darum drehen, ob der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.
Gerade in komplexen OP-Fällen ist die richtige rechtliche Strategie entscheidend: Welche Beweise sind vorrangig? Welche Gutachten sind notwendig? Welche Fragen müssen dem Sachverständigen gestellt werden? Genau hier trennt sich „gefühltes Unrecht“ von einem durchsetzbaren Anspruch.
6Fazit & Handlungsempfehlung
Wenn Sie den Verdacht haben, dass nach einer Operation in Österreich ein Behandlungsfehler passiert ist, gilt: Warten Sie nicht ab. Sichern Sie Unterlagen, erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll und dokumentieren Sie Schmerzen konsequent. Je früher die Beweise stehen, desto besser lassen sich Schmerzengeld und Schadenersatzansprüche realistisch durchsetzen.
Eine gerichtliche Klage ist nicht immer der erste oder einzige Schritt – je nach Fall kann auch eine alternative Vorgehensweise (z. B. außergerichtliche Regulierung) sinnvoll sein. Ohne spezialisierte Prüfung werden jedoch häufig Ansprüche auf Schmerzengeld, Verdienstentgang oder Folgekosten unterschätzt oder gar nicht geltend gemacht.
Haben Sie Zweifel an Ihrer Behandlung? Als Kanzlei mit Schwerpunkt im österreichischen Arzthaftungs- und Versicherungsrecht prüfen wir Ihre Unterlagen, koordinieren die medizinische Bewertung und setzen Ihre Rechte gegenüber Krankenanstalten, Ärzten und Versicherungen durch.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.