•Lesezeit: 1 min
Der Sachverhalt: Dramatischer Gebäudeeinsturz mit weitreichenden Folgen
Die Versicherungsfrage: Deckung und Lücken
1Die Entscheidung des OGH: Klare Haftungszuordnung
- Haftung trotz Versicherungsleistung: Der Umstand, dass ein Geschädigter Versicherungsleistungen erhält, befreit die Schädiger nicht von ihrer Haftung für den verursachten Schaden.
- Zuordnung von Versicherungsleistungen: Bei mehreren Schadenspositionen muss klar sein, welche Positionen durch Versicherungsleistungen bereits abgedeckt sind und welche nicht.
- Bestimmtheit des Klagebegehrens: Ein Klagebegehren muss ausreichend bestimmt sein, auch wenn es sich um komplexe Schadensfälle mit zahlreichen Einzelpositionen handelt.
- Sorgfaltspflichten bei Bauarbeiten: Der OGH betonte die umfassenden Sorgfaltspflichten aller am Bau Beteiligten, insbesondere bei risikoreichen Eingriffen wie Unterfangungen.
2Praktische Bedeutung für Unternehmen und Bauherren
- Umfassende Versicherung ist essentiell: Der Fall zeigt, dass selbst bei Abschluss mehrerer Versicherungen Deckungslücken entstehen können. Eine sorgfältige Prüfung des Versicherungsschutzes vor Baubeginn ist daher unerlässlich.
- Dokumentation von Baugrunduntersuchungen: Die gründliche Untersuchung und Dokumentation des Baugrunds und bestehender Fundamente ist entscheidend, um kostspielige Fehlplanungen zu vermeiden.
- Klare Verantwortlichkeiten: Bei komplexen Bauvorhaben mit mehreren Beteiligten müssen die Verantwortlichkeiten klar geregelt und dokumentiert werden.
- Qualitätskontrolle während der Bauausführung: Regelmäßige und fachkundige Kontrollen während der Bauausführung können Fehler frühzeitig aufdecken und Großschäden verhindern.
3Fazit: Vorsorge und rechtliche Absicherung sind unverzichtbar
- Eine frühzeitige und umfassende rechtliche Beratung
- Der Abschluss ausreichender Versicherungen mit angemessenen Deckungssummen
- Die Beauftragung erfahrener und qualifizierter Fachunternehmen
- Eine lückenlose Dokumentation aller Planungs- und Bauschritte