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Haftpflichtversicherung: OGH stärkt Verbraucherrechte bei Deckungsablehnung

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Der Fall: Streit um die Deckungspflicht nach einem Schadensfall

1Die Entscheidung des OGH: Klare Grenzen für Versicherer

Strenge Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wird und der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich vorhersehbar war. Eine bloße Unachtsamkeit reicht nicht aus.

Beweislast beim Versicherer: Die Versicherung trägt die volle Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit. Bloße Vermutungen oder theoretische Möglichkeiten reichen nicht aus.

Klare Definition in Versicherungsbedingungen: Wenn sich die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit berufen will, muss dieser Begriff in den Versicherungsbedingungen klar und verständlich definiert sein.

Transparenzgebot: Leistungsausschlüsse müssen in den Versicherungsbedingungen transparent und für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich formuliert sein.

2Praktische Bedeutung für Versicherungsnehmer

Stärkere Position bei Deckungsablehnungen: Versicherungsnehmer haben nun eine deutlich stärkere Position, wenn Versicherungen die Deckung unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit verweigern.

Prüfung der Versicherungsbedingungen: Bestehende Haftpflichtversicherungen sollten auf unklare Klauseln zur groben Fahrlässigkeit überprüft werden.

Dokumentation des Schadenshergangs: Bei Schadensfällen ist eine genaue Dokumentation der Umstände wichtig (Fotos, Zeugenaussagen, Wetterbericht), um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entkräften zu können.

Widerspruch bei Ablehnungen: Bei Ablehnung von Versicherungsleistungen wegen angeblich grober Fahrlässigkeit lohnt sich ein qualifizierter Widerspruch unter Verweis auf die aktuelle OGH-Rechtsprechung.

Fazit: Mehr Rechtssicherheit für Versicherungsnehmer