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Rechtsirrtum: Die Beweislast liegt immer beim Patienten – Was stimmt wirklich im Arzthaftungsprozess?

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Viele Patientinnen und Patienten sind überzeugt, dass sie im Falle eines Behandlungsfehlers stets das Nachsehen haben, weil angeblich immer sie die Beweislast tragen. Doch dieses Bild stimmt so nicht – die österreichische Rechtsprechung schützt Patientinnen und Patienten durch wichtige Beweiserleichterungen. In diesem Beitrag klären wir, wie die Beweislast tatsächlich verteilt ist und was das für Betroffene bedeutet.

1Wer trägt im Arzthaftungsprozess die Beweislast?

Im Grundsatz muss der Patient beweisen, dass ein konkreter Behandlungsfehler des Arztes den eingetretenen Schaden verursacht hat. Das bedeutet: Der Patient muss den Fehler, die Schädigung und den ursächlichen Zusammenhang (Kausalität) nachweisen.

Allerdings ist dies in der Praxis oft schwierig, denn medizinische Abläufe sind komplex und wichtige Informationen liegen meist beim behandelnden Arzt oder der Krankenanstalt. Hier kommt die österreichische Judikatur den Patientinnen und Patienten entgegen.

2Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr zum Schutz der Patienten

Gerade weil es für Patientinnen und Patienten so schwer ist, ärztliche Fehler nachzuweisen, wurden rechtliche Mechanismen geschaffen, die das Gleichgewicht im Prozess verbessern. Besonders wichtig ist dabei die ärztliche Dokumentationspflicht: Fehlende oder mangelhafte Dokumentation bestimmter Behandlungsschritte kann dazu führen, dass dem Patienten Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zugutekommen.

Konkret bedeutet das: Was vom Arzt nicht dokumentiert wurde, gilt – bis zum Gegenbeweis – auch als nicht vorgenommen. Hat der Arzt also nicht sorgfältig dokumentiert, muss er im Prozess nachweisen, dass eine behauptete Maßnahme dennoch durchgeführt wurde. Diese Beweiserleichterungen gleichen die Nachteile der Patientenseite im Beweisverfahren aus.

3Wann profitiert der Patient von Beweiserleichterungen?

Beweiserleichterungen spielen insbesondere dann eine Rolle, wenn nach Abschluss des Beweisverfahrens (etwa nach Zeugenbefragungen oder medizinischen Gutachten) nicht eindeutig feststeht, was tatsächlich passiert ist. Dann greift die sogenannte Beweislastumkehr zugunsten des Patienten – insbesondere bei Verletzung der Dokumentationspflicht. Wer als Arzt seine Pflichten zur Aufzeichnung nicht ernst nimmt, läuft Gefahr, wichtige Argumente im Prozess zu verlieren.

Auch im Bereich der Kausalität gibt es eine erhebliche Erleichterung für Patienten: Es reicht, dass der Patient mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darlegt, dass das ärztliche Fehlverhalten den Schaden verursacht hat. Ein strenger Nachweis ist hier also nicht erforderlich.

4Praxistipp für Patientinnen und Patienten

Es lohnt sich, nach einer medizinischen Behandlung die eigenen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und bei Unsicherheiten rasch rechtlichen Rat einzuholen. Im Streitfall kann eine mangelhafte ärztliche Dokumentation große Vorteile für die Patientenseite bringen. Professionelle Unterstützung hilft, die eigenen Ansprüche bestmöglich durchzusetzen und die Besonderheiten des österreichischen Arzthaftungsrechts optimal zu nutzen.