Viele Patientinnen und Patienten in Österreich gehen davon aus, dass ein schlechtes Ergebnis nach einer medizinischen Behandlung automatisch einen Fehler des Arztes oder der Ärztin bedeutet. Doch die Rechtslage ist komplexer: Nicht jedes unerwünschte Ergebnis ist gleichzusetzen mit einem Behandlungsfehler oder gibt Anlass für Schadenersatz.
1Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder eine Ärztin gegen anerkannte Regeln der medizinischen Wissenschaft oder gegen die übliche Sorgfalt verstößt. Das Gesetz verlangt bei der Behandlung die Sorgfalt eines ordentlichen, pflichtgetreuen Durchschnittsarztes der jeweiligen Fachgruppe in der konkreten Situation. Hat sich noch kein Behandlungsstandard für eine bestimmte Methode entwickelt, orientiert man sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen, Forschungsergebnissen und ärztlicher Erfahrung.
Ein Behandlungsfehler allein führt jedoch nicht automatisch zu einem Schaden oder Schadenersatzanspruch. Entscheidend ist, ob dieser Fehler tatsächlich nachweisbar ist und zum eingetretenen Schaden geführt hat.
2Warum reicht ein schlechtes Ergebnis nicht immer aus?
Nicht jeder negative Ausgang einer Behandlung ist ein rechtlich relevanter Behandlungsfehler. Medizin bedeutet immer auch ein gewisses Restrisiko, und selbst bei fachgerechter Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft kann das Ergebnis manchmal enttäuschen. Der Patient oder die Patientin muss im Streitfall beweisen, dass ein konkreter Fehler des Arztes den Schaden verursacht hat und nicht zum Beispiel eine individuelle Konstitution oder ein unglücklicher Zufall ausschlaggebend war.
Vor allem nach missglückten Heilversuchen wird häufig nach einem Fehler gesucht. Kann jedoch weder ein Behandlungsfehler noch eine andere eindeutige Ursache nachgewiesen werden, sind Schadenersatzansprüche meist schwer durchsetzbar.
3Wie werden Aufklärungsfehler bewertet?
Vor medizinischen Eingriffen müssen Patient:innen ausreichend über Risiken und Alternativen informiert werden. Ein ärztlicher Eingriff gilt grundsätzlich als rechtswidrig und wird erst durch eine aufgeklärte Einwilligung rechtmäßig. Kommt der Arzt seiner Informationspflicht nicht nach und entstehen daraus nachweisbar Schäden, kann dies zu einer Haftung führen. Auch hier muss jedoch der Patient beweisen, dass der Aufklärungsfehler tatsächlich zu einem Schaden geführt hat.
4Was sollten Patient:innen tun?
Prüfen Sie nach einem unerwartet schlechten Behandlungsergebnis, ob tatsächlich ein Fehler in der Behandlung oder der Aufklärung erkennbar ist. Notieren Sie den Ablauf und holen Sie bei Unsicherheiten medizinische Gutachten ein – die Verjährungsfrist beginnt oft erst, wenn Sie den Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden erkennen konnten. Suchen Sie rechtzeitig anwaltliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche fundiert abklären zu lassen.