TR

Allgemeine Versicherungsbedingungen nicht übergeben: Wann gelten sie nicht?

Lesezeit: 2 min

Sie schließen eine Versicherung ab und gehen davon aus, dass Sie im Ernstfall abgesichert sind. Doch was passiert, wenn Ihnen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gar nicht oder nicht vollständig übergeben wurden? Viele Versicherte wissen nicht, dass die AVB dann unter Umständen nicht Vertragsbestandteil werden – mit weitreichenden Folgen für beide Seiten.

1Das Problem: Fehlende Übergabe der AVB

In der Praxis kommt es häufiger vor, dass Versicherer ihren Kundinnen und Kunden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht oder nur in Teilen aushändigen. Für Sie als Versicherungsnehmer stellt sich nun die Frage: Sind die oft umfangreichen und schwer verständlichen AVB trotzdem gültig, selbst wenn Sie sie nie gesehen haben?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat hierzu eine klare Linie: Werden die AVB bei Vertragsabschluss nicht explizit übergeben oder zur Verfügung gestellt, gelten sie grundsätzlich nicht als vereinbart (RS0050063).

2Was bedeutet das für Sie als Versicherungsnehmer?

Fehlen die AVB im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wird der Vertrag hauptsächlich durch das besprochene Angebot bestimmt. Ungültige oder nicht übergebene AVB können daher zu Ihrem Vorteil sein – vor allem, wenn sie nachteilige oder überraschende Klauseln enthalten würden.

Oft enthalten AVB zahlreiche Regelungen, die im Leistungsfall den Anspruch einschränken oder besondere Pflichten für Sie vorsehen. Ohne eine ordnungsgemäße Übergabe haben diese Klauseln rechtlich keine Geltung.

3Ihre Lösung: So schützen Sie Ihre Rechte

Fragen Sie bei Vertragsabschluss aktiv nach den vollständigen AVB und lassen Sie sich die Übergabe schriftlich bestätigen. Sollte es bereits zu Problemen mit Ihrer Versicherung kommen und Sie sind unsicher, ob die AVB tatsächlich Vertragsbestandteil geworden sind, können Sie Ihre Situation rechtlich prüfen lassen.

Gerade im Streitfall lohnt es sich, auf diesen Punkt zu achten. Eine fehlende oder nicht nachweisbare Übergabe kann zu einer entscheidenden Wende zu Ihren Gunsten führen. Wir bei munar.at unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

4Fazit: Klare Regeln für mehr Sicherheit

Die gesetzliche Rechtsprechung schützt Ihre Interessen als Versicherungsnehmer: Ohne die rechtzeitige Übergabe sind Allgemeine Versicherungsbedingungen nicht bindend. Bei Unsicherheiten oder wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, helfen wir Ihnen gerne in einer rechtlichen Erstberatung weiter. Vereinbaren Sie jetzt online Ihren Termin bei munar.at und klären Sie Ihre Fragen persönlich.