1Betriebsunterbrechungsversicherung – wenn die Versicherung den Schaden nicht ersetzt
Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) soll Unternehmern den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Fixkosten ersetzen, wenn der Betrieb aufgrund eines Schadensereignisses unterbrochen wird. Doch gerade bei großen Schadenslagen – Feuer, Überschwemmung, Maschinenschaden, Lieferkettenausfall – kommt es zu erheblichen Streitigkeiten über den Umfang der Deckung und die Höhe des Schadens.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Versicherungsrecht berate und vertrete ich Unternehmen – vom Einzelunternehmer bis zur GmbH – in Streitigkeiten mit der Betriebsunterbrechungsversicherung.
2Wie funktioniert die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Die BU-Versicherung ist eine Folgeschadenversicherung: Sie setzt voraus, dass ein versichertes Schadensereignis eingetreten ist und dadurch der Betrieb unterbrochen oder eingeschränkt wird. Versichert sind: der entgangene Betriebsgewinn (Rohertrag abzüglich ersparter variabler Kosten), fortlaufende Fixkosten (Miete, Löhne, Leasingraten) sowie außerordentliche Aufwendungen zur Schadensminderung.
Die Haftungszeit – also der Zeitraum, für den geleistet wird – ist vertraglich begrenzt, typischerweise auf 12 oder 24 Monate. Streitigkeiten entstehen häufig über Beginn und Ende dieser Frist sowie über die Berechnungsgrundlagen.
3Typische Ablehnungsgründe und Streitpunkte
Verneinung des Auslöseereignisses: Die Versicherung bestreitet, dass ein versichertes Schadensereignis vorliegt, oder qualifiziert es als ausgenommenes Ereignis. Hier kommt es auf die genaue Abgrenzung in den AVB und im VersVG an.
Streit über die Schadenshöhe: Die Berechnung des versicherten Betriebsgewinns ist komplex. Versicherungen setzen häufig eigene Sachverständige ein, die den Schaden erheblich geringer bewerten. Streitpunkte: Referenzzeitraum für den Vorjahresgewinn, ersparte Kosten, Bewertung außerordentlicher Aufwendungen.
Obliegenheitsverletzungen und Corona als Sonderfall: Die COVID-19-Pandemie hat zu einer Flut an Betriebsunterbrechungsstreitigkeiten geführt. Ob behördlich angeordnete Betriebsschließungen vom Versicherungsschutz erfasst sind, hängt vom Wortlaut der AVB ab. Pauschale Ablehnungen halten einer rechtlichen Prüfung häufig nicht stand.
4Meine Leistungen für Unternehmer
- Prüfung der Ablehnung und der AVB auf Deckungslücken.
- Koordination mit Steuerberater und Sachverständigen zur Schadensberechnung.
- Außergerichtliche Verhandlung mit der Versicherung.
- Klageführung auf Ersatz des Betriebsunterbrechungsschadens.
5FAQ – Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Versicherung zahlt deutlich weniger als mein tatsächlicher Schaden. Was kann ich tun? Lassen Sie die Schadensberechnung durch einen unabhängigen Buchsachverständigen und anwaltlich überprüfen. Abweichungen sind häufig anfechtbar.
Gilt die Betriebsunterbrechungsversicherung auch bei behördlichen Schließungen ohne Sachschaden? Das hängt entscheidend vom Wortlaut der jeweiligen AVB ab. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich; eine Einzelfallprüfung ist unbedingt erforderlich.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen? Die allgemeine Verjährungsfrist nach § 12 VersVG beträgt drei Jahre. Achtung: Viele Versicherungsbedingungen sehen kürzere vertragliche Meldefristen vor, deren Versäumnis den Anspruch gefährdet.