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Feuer- und Eigenheimversicherung – Rechtsanwalt bei Deckungsstreitigkeiten in Wien

1Feuer- und Eigenheimversicherung – Ihre Rechte bei Leistungsablehnung Ein Brand, ein Wasserschaden oder ein Sturmereignis verursacht schnell existenzbedrohende finanzielle Verluste. Die Eigenheimversicherung soll in diesen Situationen absichern – doch in der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten über den Umfang des Versicherungsschutzes, die Schadenshöhe oder die Frage, ob das Schadensereignis überhaupt versichert ist. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Versicherungsrecht vertrete ich Eigentümer und Mieter in Streitigkeiten mit ihrer Feuer- oder Eigenheimversicherung – von der ersten Prüfung der Ablehnung bis zur Klageführung.

2Was ist versichert? – Deckungsumfang der Feuerversicherung

Die Feuerversicherung (§§ 82 ff VersVG) erfasst Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Die Eigenheimversicherung kombiniert typischerweise mehrere Sparten: Feuerversicherung (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasserversicherung (Rohrbruch), Sturmschadenversicherung und Einbruchdiebstahlversicherung.

Der genaue Deckungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Eigenheimversicherung. Deren Auslegung ist häufiger Streitgegenstand – insbesondere bei der Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Schadensursachen.

3Häufige Ablehnungsgründe – und was dagegen getan werden kann?

Grobe Fahrlässigkeit: Ist die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles nicht versichert, so berechtigt das oftmals den Versicherer zur Leistungsablehnung. Häufig ist strittig, ob überhaupt eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles vorliegt.

Unterversicherung: Gemäß § 56 VersVG führt eine Unterversicherung zu einer proportionalen Kürzung der Leistung. Wurde die Versicherungssumme über viele Jahre nicht angepasst, entsteht rasch eine erhebliche Deckungslücke.

Arglisteinwand: Der schwerste Ablehnungsgrund – die Versicherung behauptet, der Schaden sei vorgetäuscht. Die Beweislast liegt grundsätzlich bei der Versicherung. Gegenüber diesen Vorwürfen ist konsequente anwaltliche Verteidigung essenziell.

4Meine Leistungen

  • Anwaltliche Prüfung der Ablehnung und der AVB.
  • Beauftragung und Koordination von Gegengutachten (Bausachverständige, Brandursachenermittler).
  • Außergerichtliche Verhandlung mit der Versicherung und deren Sachverständigen. Klageführung auf Zahlung der Versicherungsleistung.
  • Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw. Nutzung der Rechtsschutzversicherung.

5FAQ – Feuer- und Eigenheimversicherung Die Versicherung beruft sich auf grobe Fahrlässigkeit und kürzt die Leistung massiv. Ist das rechtmäßig?

Ob die konkrete Kürzung verhältnismäßig ist, muss anwaltlich geprüft werden.

6Mein Gebäudewert hat sich seit Abschluss der Versicherung erheblich erhöht. Bin ich unterversichert?

Das ist ein erhebliches Risiko. Im Schadensfall wird die Leistung proportional zur Unterversicherungsquote gekürzt (§ 56 VersVG). Eine Anpassung der Versicherungsleistungen ist zu prüfen.

7Wie lange dauert ein Verfahren gegen die Versicherung?

Ein außergerichtliches Verfahren kann binnen weniger Wochen abgeschlossen sein. Gerichtliche Verfahren dauern bei erstinstanzlichen Gerichten in Wien erfahrungsgemäß 12 bis 24 Monate.