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Zahlungsplan

1Zahlungsplan – Schuldenfreiheit im Privatkonkurs

Der Zahlungsplan ist das zentrale Entschuldungsinstrument im österreichischen Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs). Er ermöglicht es einer überschuldeten natürlichen Person, durch Angebot einer Quote an die Gläubiger vollständige Schuldenfreiheit zu erlangen – ohne die jahrelange Bindung eines Abschöpfungsverfahrens.

Rechtlich ist der Zahlungsplan in §§ 193 ff IO geregelt. Er setzt keine gesetzliche Mindestquote voraus, erfordert aber die vollständige Verwertung des schuldnerischen Vermögens vor der Abstimmung und die Zustimmung der Gläubigermehrheit.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht begleite ich Schuldner bei der Vorbereitung, Verhandlung und gerichtlichen Bestätigung des Zahlungsplans.

2Zahlungsplan, Sanierungsplan, Abschöpfungsverfahren – die Unterschiede

Im österreichischen Insolvenzrecht stehen natürlichen Personen mehrere Entschuldungswege offen:

Sanierungsplan (§§ 140 ff IO): Mindestquote 20 %, zahlbar innerhalb von maximal zwei Jahren. Möglich auch ohne vorherige Vermögensverwertung. Setzt Gläubigermehrheit voraus.

Zahlungsplan (§§ 193 ff IO): Keine gesetzliche Mindestquote; die angebotene Quote muss der Einkommenslage des Schuldners in den nächsten drei Jahren entsprechen (§ 194 Abs 1 IO). Maximale Zahlungsfrist: sieben Jahre. Voraussetzung: vollständige Vermögensverwertung. Setzt Gläubigermehrheit voraus.

Abschöpfungsverfahren (§§ 199 ff IO): Kein Gläubigerkonsens erforderlich. Das pfändbare Einkommen wird über drei oder fünf Jahre an einen Treuhänder abgetreten. Am Ende steht Restschuldbefreiung unabhängig von der erzielten Quote.

Der Zahlungsplan ist gegenüber dem Abschöpfungsverfahren subsidiär: Scheitert er, hat das Gericht auf Antrag das Abschöpfungsverfahren einzuleiten.

3Voraussetzungen für den Zahlungsplan

1. Antragstellung durch den Schuldner (§ 193 Abs 1 IO): Nur der Schuldner selbst kann den Zahlungsplan beantragen. Der Antrag kann gleichzeitig mit dem Insolvenzantrag gestellt werden.

2. Vollständige Vermögensverwertung: Das gesamte verwertbare Vermögen muss vor der Abstimmung verwertet worden sein.

3. Zulässige Quotenofferte (§ 194 Abs 1 IO): Die Quote muss der Einkommenslage der nächsten drei Jahre entsprechen. Eine Nullquote ist zulässig.

4. Gläubigermehrheit: Kopf- und Summenmehrheit der abstimmenden Gläubiger.

5. Gerichtliche Bestätigung: Versagungsgründe: Begünstigung einzelner Gläubiger oder offensichtliche Unerfüllbarkeit.

4Welche Quote ist realistisch?

Eine gesetzliche Mindestquote gibt es nicht. In der Praxis werden Quoten unter 10 % von Gläubigern regelmäßig abgelehnt.

  • Zahlungsfrist: maximal sieben Jahre, typischerweise in monatlichen oder jährlichen Raten.
  • Berechnungsgrundlage: Die Quote muss dem pfändbaren Einkommensanteil der nächsten drei Jahre entsprechen. Spätere Einkommensverbesserungen erhöhen die Pflichtquote nicht rückwirkend.

5Wirkungen des bestätigten Zahlungsplans

Mit Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung:

  • Alle Insolvenzgläubiger sind an die Quote gebunden – auch jene, die dagegen gestimmt haben.
  • Das Verfahren wird aufgehoben.
  • Vollständige Erfüllung des Zahlungsplans führt zur Restschuldbefreiung.
  • Bürgen und Mitschuldner haften weiterhin für den vollen Betrag.

Änderung des Zahlungsplans: Wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ohne Verschulden des Schuldners berechtigt zur Antragsstellung auf Planänderung (§ 198 IO).

Scheitern des Zahlungsplans: Werden Raten nicht fristgerecht geleistet, lebt die ursprüngliche Schuld wieder auf.

6Was passiert bei Ablehnung durch die Gläubiger?

Lehnen die Gläubiger den Zahlungsplan ab, hat das Gericht auf Antrag das Abschöpfungsverfahren einzuleiten (§ 200 IO), sofern keine Einleitungshindernisse vorliegen:

  • Nicht getilgte Verurteilungen wegen betrügerischer Krida.
  • Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten.
  • Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens in den letzten 20 Jahren.

7Meine Leistungen

  • Quotenberechnung und Bewertung der Einkommenssituation
  • Vorbereitung des Zahlungsplanvorschlags gemäß IO
  • Kommunikation mit wesentlichen Gläubigern vor der Tagsatzung
  • Vertretung bei der Gläubigerversammlung und Abstimmungstermin
  • Antrag auf gerichtliche Bestätigung und Begleitung bis zur Rechtskraft

8FAQ – Zahlungsplan im Privatkonkurs

Gibt es eine gesetzliche Mindestquote?

Nein. Im Unterschied zum Sanierungsplan ist beim Zahlungsplan keine Mindestquote vorgeschrieben. In der Praxis werden Quoten unter 10 % von Gläubigern regelmäßig abgelehnt.

Kann ich den Zahlungsplan gleichzeitig mit dem Insolvenzantrag stellen?

Ja, und es ist empfehlenswert. In diesem Fall darf das Gericht keinen Kostenvorschuss verlangen, sofern ein ordnungsgemäßes Vermögensverzeichnis und eine Bescheinigung der Kostendeckung vorgelegt werden.

Was passiert mit meinen Bürgen?

Bürgen und Mitschuldner werden durch den Zahlungsplan nicht befreit und haften weiterhin für den vollen ursprünglichen Betrag.

Wie lange ist die maximale Laufzeit?

Sieben Jahre (§ 194 Abs 1 IO), zahlbar in monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Raten.

Kann der Zahlungsplan nachträglich geändert werden?

Ja, bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ohne Verschulden des Schuldners (§ 198 IO).