1Schmerzengeld bei Behandlungsfehlern – Ihr Anspruch
Schmerzengeld ist der wichtigste Ansatz zur Entschädigung von Patienten, die durch einen Behandlungsfehler körperliche oder seelische Leiden erfahren haben. Es soll den immateriellen Schaden ausgleichen – also das erlittene Leid, das keine direkte finanzielle Entsprechung hat.
Rechtsgrundlage ist § 1325 ABGB. Ein Anspruch auf Schmerzengeld setzt voraus, dass ein Arzt oder eine Krankenanstalt schuldhaft vom medizinischen Standard abgewichen ist und dadurch ein Gesundheitsschaden entstanden ist.
Als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht setze ich Schmerzengeldforderungen für Patienten außergerichtlich und gerichtlich durch.
2Wie wird Schmerzengeld berechnet?
In Österreich wird Schmerzengeld nach einem Tagessatzsystem bemessen. Die Gerichte orientieren sich an:
| Schmerzgrad | Tagessatz (ca.) |
|---|---|
| Leichte Schmerzen | 100 – 150 €/Tag |
| Mittlere Schmerzen | 200 – 250 €/Tag |
| Starke Schmerzen | 300 – 350 €/Tag |
Die Gesamthöhe ergibt sich aus: Schmerzgrad × Anzahl der Tage. Dabei werden sowohl vergangene als auch voraussichtlich künftige Schmerzen berücksichtigt.
Zusätzlich fließen in die Bemessung ein: die Art und Schwere des Eingriffs, Dauer des Krankenhausaufenthalts, Operationen und Nachbehandlungen, psychische Belastungen und Dauerfolgen sowie Einschränkungen im täglichen Leben und in der Freizeitgestaltung.
Schmerzengeld wird im Regelfall als Gesamtbetrag zugesprochen, nicht als laufende Rente.
3Weitere Schadenpositionen neben dem Schmerzengeld
Neben dem Schmerzengeld können weitere Schadenpositionen geltend gemacht werden:
- Heilungs- und Pflegekosten (auch zukünftige)
- Verdienstentgang bei verminderter oder aufgehobener Arbeitsfähigkeit
- Verunstaltungsentschädigung bei bleibenden körperlichen Veränderungen (§ 1326 ABGB)
- Trauerschmerzensgeld für Angehörige bei Tod des Patienten (§ 1327 ABGB)
- Schockschaden: Psychische Beeinträchtigung von Angehörigen durch den Tod oder die schwere Verletzung des Patienten
- Unterhaltsersatz für unterhaltsberechtigte Kinder des Verstorbenen
4Außergerichtliche Einigung und gerichtliche Durchsetzung
Der außergerichtliche Weg ist in der Praxis der häufigere und schnellere Weg zur Schmerzengeldzahlung:
- Anwaltliches Schreiben an Arzt, Krankenhaus und deren Haftpflichtversicherung
- Die Versicherung prüft den Fall und unterbreitet einen Regulierungsvorschlag
- Vergleich über Schmerzengeld und weitere Schadenpositionen
Scheitert die außergerichtliche Einigung, kommt es zur Klage. Zuständig ist das Bezirksgericht (bis 15.000 €) oder das Landesgericht (ab 15.000 €). Im Verfahren wird ein gerichtlicher Sachverständiger bestellt, der aus medizinischer Sicht den Fehler und den Schaden beurteilt.
5Meine Leistungen
- Rechtliche Prüfung des Behandlungsfehlers und Berechnung des Schmerzengeldes
- Anforderung der Krankenunterlagen und Koordination von Sachverständigengutachten
- Außergerichtliche Geltendmachung gegenüber der Haftpflichtversicherung
- Prüfung und Bewertung von Vergleichsangeboten
- Klageführung bei gescheiterter außergerichtlicher Einigung
- Prüfung der Rechtsschutzversicherungsdeckung
6FAQ – Schmerzengeld bei Arzthaftung
Wie hoch ist ein typisches Schmerzengeld bei einem Behandlungsfehler?
Das hängt von Art, Dauer und Intensität der Schmerzen ab. Bei einem dreimonatigen Krankenhausaufenthalt mit starken Schmerzen können allein für diese Zeit rund 27.000 € Schmerzengeld entstehen. Bei dauerhaften Folgeschäden können Schmerzengeldforderungen deutlich höher ausfallen.
Bekomme ich auch Schmerzengeld, wenn der Eingriff technisch korrekt war, aber ohne ausreichende Aufklärung?
Ja. Auch ein Aufklärungsfehler berechtigt zu Schmerzengeld – weil Sie einem Eingriff zugestimmt haben, dessen Risiken Sie nicht kannt.
Muss ich den Schaden selbst beziffern?
Nein. Die Berechnung erfolgt anhand medizinischer Unterlagen, Sachverständigengutachten und Schmerzensgeldtabellen aus vergleichbaren Fällen. Ich übernehme die vollständige Schadensberechnung für Sie.
Wann verjährt der Schmerzengeldsanspruch?
Nach § 1489 ABGB in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Handeln Sie frühzeitig – verpasste Fristen können nicht nachgeholt werden.