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Unterlassungsansprüche in der Rechtschutzversicherung - enthalten?

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Stellen Sie sich vor: Jemand verbreitet über Sie Lügen. Per WhatsApp, in sozialen Netzwerken, im Bekanntenkreis. Ihr Ruf leidet. Ihr Geschäft leidet. Und als Sie endlich rechtlich vorgehen wollen, sagt Ihre Rechtsschutzversicherung: Das decken wir nicht. Genau das ist einer österreichischen Tierärztin passiert. Der Oberste Gerichtshof hat diesen Fall im April 2026 entschieden – und damit eine Frage geklärt, die für alle Menschen mit Rechtsschutzversicherung von erheblicher praktischer Bedeutung ist.

1Das Problem: Versicherungen verweigerten Deckung bei Unterlassungsklagen

Wer in seiner Ehre verletzt oder durch unwahre Behauptungen geschädigt wird, hat nach österreichischem Recht zwei zentrale Ansprüche gegen den Verletzer. Einen Widerrufsanspruch, also das Recht, die Rücknahme der falschen Aussage zu verlangen. Und einen Unterlassungsanspruch, also das Recht, weitere derartige Äußerungen künftig zu verhindern.

Gerade der Unterlassungsanspruch ist in der Praxis oft der wichtigere. Denn er stoppt die Verletzung dauerhaft.

Versicherungen lehnten die Deckung dafür aber regelmäßig ab. Ihr Argument: Der Unterlassungsanspruch sei kein Schadenersatzanspruch. Er schaue in die Zukunft, nicht in die Vergangenheit. Die Rechtsschutzbedingungen deckten aber nur „Schadenersatzansprüche". Also: keine Deckung.

Die Folge war bitter. Wer seinen Ruf schützen wollte, musste trotz bestehender Rechtsschutzversicherung das volle Prozesskostenrisiko selbst tragen.

2Die Entscheidung des OGH: Klare Linie zugunsten der Versicherten

Der Oberste Gerichtshof hat diese Praxis in seiner Entscheidung vom 15. April 2026 (7 Ob 32/26w) beendet.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine ehemalige Hundehalterin ihrer Tierärztin in mehreren WhatsApp-Nachrichten vorgeworfen, durch jahrelange Behandlungsfehler den Tod des Tieres verursacht zu haben, und sie als „Mörderin" des Hundes bezeichnet. Die Tierärztin wollte dagegen mit Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen nach § 1330 ABGB vorgehen. Ihre Rechtsschutzversicherung verweigerte für den Unterlassungsanspruch die Deckung.

Der OGH gab der Tierärztin Recht – und stellte dabei einen Grundsatz auf, der weit über den Einzelfall hinausreicht.

Maßstab für die Auslegung von Versicherungsbedingungen ist nicht die juristische Feinunterscheidung zwischen verschiedenen Anspruchsarten. Entscheidend ist, wie ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer die Bedingungen versteht. Und dieser versteht einen Unterlassungsanspruch wegen Ehrenbeleidigung oder Rufschädigung sehr wohl als ein Mittel, um den eingetretenen Schaden auszugleichen: Der Anspruch stellt den Zustand vor der Verletzung wieder her, indem er weitere Eingriffe verhindert. Er hat damit dieselbe wiederherstellende Wirkung wie ein klassischer Schadenersatzanspruch auf Naturalrestitution.

Hinzu kommt: Sind Versicherungsbedingungen unklar formuliert, geht das nach österreichischem Recht ausnahmslos zu Lasten des Versicherers.

3Was das konkret für Sie bedeutet

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schutz für alle, die Opfer von Ehrenbeleidigungen, Kreditschädigungen oder der Verbreitung unwahrer Tatsachen werden. Wenn Ihnen jemand öffentlich oder privat Dinge nachsagt, die Ihren Ruf oder Ihr Geschäft schädigen, haben Sie nun eine gefestigte höchstgerichtliche Grundlage dafür, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kosten einer Unterlassungsklage einzustehen hat.

Einige praktische Hinweise dazu:

Eine Deckungsablehnung ist nicht das letzte Wort. Versicherungen berufen sich auch nach dieser Entscheidung möglicherweise auf andere Ablehnungsgründe oder argumentieren, der konkrete Fall sei anders gelagert. Jede Ablehnung sollte anwaltlich geprüft werden.

Fristen sind zu beachten. Ansprüche gegen den Versicherer unterliegen Verjährungsfristen. Wer zu lange wartet, verliert unter Umständen seinen Anspruch auf Deckung, auch wenn er materiell im Recht wäre.

Dokumentation ist entscheidend. Sichern Sie beleidigende oder rufschädigende Nachrichten, Screenshots und andere Beweise von Anfang an sorgfältig. Das stärkt Ihre Position sowohl gegenüber dem Verletzer als auch gegenüber der Versicherung.

4Ihr Recht auf Schutz – wir helfen Ihnen, es durchzusetzen

Ob eine Ablehnung Ihrer Rechtsschutzversicherung berechtigt ist, lässt sich oft erst nach genauer Prüfung des konkreten Versicherungsvertrags und des Sachverhalts beurteilen. Die Kanzlei munar.at steht Ihnen für eine rechtliche Erstberatung zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf.